Jeder Mensch hat ein Recht darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, ohne Ausschluss oder Ausgrenzung.
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention von 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland sind alle Bundesländer beauftragt, ihr Schulsystem so zu verändern, dass der Zugang zum allgemeinen Schulsystem uneingeschränkt für alle Menschen möglich ist. An unserer Schule steht die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler und deren Entwicklungsperspektive im Vordergrund unserer pädagogischen Arbeit.
Dies erfordert für unsere tägliche Arbeit eine grundsätzlich offene und positive Haltung gegenüber allen Schülerinnen und Schülern und die Wertschätzung der individuellen Erfahrungen, Kompetenzen und Fähigkeiten.
Die Grundschule Bahnstadt besuchen die Kinder des Stadtteils, die im Regelschulbetrieb auf der Grundlage des Bildungsplans 2016 für die Grundschule in Baden-Württemberg unterrichtet werden.
In aktuell vier von zwölf Grundschulklassen unterrichten wir nach dem Konzept der „Kooperativen Organisationsform“ in enger Zusammenarbeit mit der Graf von Galen-Schule.
Ebenso werden zurzeit zwei Klassen nach dem Konzept des „Gemeinsamen Unterrichts“ von Lehrerinnen und Lehrern der Martinsschule, der Graf von Galen-Schule und Grundschullehrerinnen gemeinsam unterrichtet. Hier sind alle Kinder regulär der Grundschule Bahnstadt zugeordnet und werden zielgleich nach dem Bildungsplan der Grundschule, aber auch zieldifferent nach entsprechenden Bildungsplänen unterrichtet.
In unseren Klassenteams arbeiten Grundschullehrkräfte, Sonderpädagogen und Fachlehrkräfte zusammen. Hierbei sind alle gemeinsam verantwortlich für alle Kinder der Klasse und bringen ihre speziellen Kompetenzen in die Arbeit mit ein.
Unterstützt werden die Klassenteams von Pflegekräften, jungen Erwachsenen im Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst und Schulbegleiterinnen.